Praxisvoraussetzungen

Zur Durchführung von ambulanten Eingriffen in einer Praxis müssen im Wesentlichen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

- Geräumiges Zimmer für den Eingriff
- Sauerstoffquelle (mobil oder zentral)
- Aufwachzimmer mit flacher Liegemöglichkeit
- Infusionsständer

Gemäss Richtlinien der American Society of Anesthesiology und diverser Akkreditierungsstellen für Praxis-Ops in der CH werden ausserdem folgende Einrichtungen vorausgesetzt:

- Notstrom (in der Regel durch Akkus an den Geräten gewährleistet)
- Feuerlöscher
- Direkter Zugang zur Praxis (Lift, breite Treppe) zum allfälligen Abtransport eines liegenden Patienten

Die anästhesiologische Infrastruktur kann komplett von uns mitgeführt werden. Sie entspricht sämtlichen Richtlinien und Sicherheitsstandards der SGAR und umfasst:

- Cardio-pulmonales Monitoring (EKG, Blutdruckmessung, Pulsoxymeter, Kapnometrie)
- Beatmungsgerät
- Defibrillator

Wir passen uns den individuellen Praxisvoraussetzungen an. Wir arbeiten auch gerne mit bereits vorhandenen Anästhesiegeräten, sofern diese den heutigen Qualitätsanforderungen entsprechen und vorschriftsgemäss gewartet sind. Bei regelmässigen Einsätzen können wir auch eine feste Anästhesieeinrichtung zur Verfügung stellen.